23.01.2014
"Die Geschäftsführung der PROKON Regenerative Energien GmbH (nachfolgend „Prokon“) hat beim Amtsgericht Itzehoe – Insolvenzgericht – am 22.01.2014 einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt."
Dies meldet der vorläufige Insolvenzverwalter, Dr. Dietmar Penzlin. (der Link zur Seite)
Prokon meldet obendrein, dass die Thüringer Energienetze den Lieferantenrahmenvertrag mit Prokon gekündigt hat und Prokons Stromkunden nun in die Grundversorgung übernommen werden. (der Link zur Seite)
tagesschau.de schreibt dazu: "Passiert nichts völlig Außergewöhnliches, dann sind grob gesagt drei Szenarien denkbar. Erstens: Über einen sogenannten Insolvenzplan kommt es zur Sanierung, was hieße, dass Prokon in seiner jetzigen rechtlichen Gestalt überlebt. Möglicherweise würden die Genussrechte dann in reguläre Anteile an der Firma umgewandelt, die Anleger würden also zu Gesellschaftern. Zweitens: Ein Investor kauft die profitablen Teile von Prokon und führt das Unternehmen fort ("übertragende Sanierung"). Oder drittens: Prokon wird zerschlagen und die Einzelteile wie einzelne Windparks werden meistbietend verkauft. Sowohl in Szenario zwei als auch in Szenario drei müssten die Genussrechtsinhaber darauf hoffen, an den Erlösen zu partizipieren." (der Link zur Seite)
Und schon melden sich Netzbetreiber mit den beruhigenden Worten, sie würden für Betroffene sorgen - indem sie sie in die teuere Grundversorgung übernehmen.
Die Energiegenossenschaft sorgt für alle - und dies zu Referenzpreisen. Hier einige Hinweise:
- Lesen Sie auf jeden Fall umgehend Ihren Zählerstand ab!